Rechtsgebiete

Unsere Fachrichtungen

Verwaltungsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Verwaltungsrecht, von dem Sie als Einzelperson aufgrund der Rechtsbeziehungen zum Staat betroffen sind. Das Verwaltungsrecht erstreckt sich auf eine ganze Reihe von Bereichen: die Einreichung einer Kindergarten-, Schul- oder Studienplatzklage, die Einholung einer Baugenehmigung, das Kommunalrecht u. v. m. Gerne helfen wir Ihnen in allen Belangen des Verwaltungsrechts weiter. Sie haben einen Bescheid erhalten und möchten sich wehren? Sprechen Sie uns an!

 

Erbrecht

Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall treten wir ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehmen die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setzen Erbengemeinschaften auseinander oder informieren Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.

Was aber ist zu tun, wenn die letztwillige Verfügung des Erblassers rechtlich nicht das beinhaltet, was von diesem tatsächlich gewollt war? Hier sind neben genauer Sachverhaltsermittlungen auch Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit gegenüber den tatsächlichen Erben und dem Nachlassgericht gefragt

Die gleiche Hartnäckigkeit und Zuständigkeit finden Sie bei uns, wenn die Erbauseinandersetzung nicht möglich ist, weil noch nicht alle Erben ermittelt sind bzw. nicht alle Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft ihre Interessen unter einen Hut zu bringen in der Lage sind.

 

Privates Baurecht

Als im Baurecht langjährig tätige Rechtsanwälte verfügen wir über die nötigen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungswerte, um Ihnen bei verschiedensten Problemen in diesem Bereich optimal weiterhelfen zu können. So begleiten wir Sie etwa in der Bauphase Ihrer Immobilie, prüfen Bau- oder Werkverträge und helfen Ihnen, Auseinandersetzungen über offene Honorar- und Werklohnforderungen oder über Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln in Ihrem Interesse zu lösen.

 

Öffentliches Baurecht

Wir prüfen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, z. B. der Errichtung von Gebäuden / Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im unbeplanten Innen- oder Außenbereich, die Zulässigkeit der Nutzung oder Nutzungsänderung von Grundstücken. Wir beraten und vertreten Bauherren in baurechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber Baubehörden und in öffentlich-rechtlichen Bauprozessen vor den Verwaltungsgerichten. Weiterhin beraten und vertreten wir unmittelbar von einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung betroffene Personen, z. B. Grundstücksnachbarn, deren Recht aufgrund eines genehmigten Bauvorhaben verletzt worden ist.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, prüfen die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und bieten Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

 

Allgemeines Vertragsrecht

Ob Arbeitsvertrag, Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag, im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts kümmere ich mich zuverlässig um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Gerne erstellen wir neue und prüfe bereits vorhandene Verträge, informieren Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder setzen Ihre vertraglichen Ansprüche durch.

 

Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihre Mietwohnung weist erhebliche Mietmängel auf? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an uns wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.

 

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